Aus dem Text:
Das Gesuch 14 Tage vor dem beantragten Urlaub der zuständigen Klassenlehrperson zustellen. Falls Sie diese Frist aus triftigen Gründen nicht
einhalten können, setzen Sie sich persönlich mit der Klassenlehrperson in Verbindung.
Bei bewilligtem Urlaub Ihres Kindes während der obligatorischen Schulzeit übernehmen Sie, gemeinsam mit Ihrem Kind, die Verantwortung dafür,
dass Ihr Kind den verpassten Schulstoff auf geeignete Weise aufarbeitet.
Allgemeine Informationen:
Faltblatt
Schulpsychologischer Dienst, Logopädie, Psychomotorik, Schulsozialarbeit:
Schuldienste
Informationen zu Kopf-Läusen ACHTUNG, DER LINK FUNKTIONIERT AKTUELL NICHT
Infoblatt